Was sind Kleingartenanlagen?
Unter Kleingartenanlagen versteht man Dauer-Pachtgartenland in Städten oder Kommunen ohne direkten Wohnungsbezug.
Sie sind „soziales Grün“, sollen also vorrangig Gartenland für Mieter von Geschosswohnungen zur Verfügung stellen, die sich kein eigenes Haus mit Garten leisten können. Der
Kleingarten dient zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung sowie zur Erholung und liegt in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen wie
Wegen, Spielflächen oder einem Vereinshaus. Dabei regelt ein Sondergesetz, das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), die Sozialbindung und den Kündigungsschutz
Wozu braucht man Kleingartenanlagen?
Kleingärten haben eine soziale Bedeutung. Sie bieten privaten Freiraum, Ausgleich für Defizite im Berufsleben und die
Möglichkeit des Gemeinschafterlebens. Kinder können hier geschützt spielen und mit der Natur lernen. Städtebaulich gesehen ergänzen Kleingärten andere Freiflächenangebote
und erhöhen damit den Wohn- und Freizeitwert einer Stadt. Sie gliedern Stadtteile und tragen so zur Stadtbildpflege bei. Durch Eigenbeteiligung der Kleingärtner ist der
öffentliche Kostenaufwand geringer
als bei anderen städtischen Grünflächen. Unter ökologischen Gesichtspunkten wirken sich Kleingärten als nicht bebaute, aber
bepflanzte Flächen günstig auf das Stadtklima aus. Sie bewahren die in der Stadt knappen Ressourcen Wasser und Boden. Auch
dienen die Anlagen als Nistplatz und Jagdrevier für Tiere und als Refugium für seltene Pflanzenarten.